Ratgeber
Hornisse, Wespe, Biene oder Hummel: So unterscheiden Sie die Arten sicher
Ein brummendes Insekt am Dachüberstand löst schnell den Verdacht auf eine Hornisse aus, dabei sitzt dort oft eine harmlose Wildbiene oder ein Hummelvolk. Dieser Ratgeber zeigt die Bestimmungsmerkmale der wichtigsten Arten und erklärt, welche rechtlich geschützt sind und was jeweils zu tun ist.
Warum die Verwechslung so häufig passiert
„Wespe” ist im Alltag ein Sammelbegriff für fast alles, was gelb-schwarz durch die Luft fliegt oder laut brummt. Tatsächlich stecken dahinter mehrere Insektengruppen mit völlig unterschiedlicher Biologie, unterschiedlichem Verhalten und, das ist der wichtige Teil, unterschiedlichem rechtlichem Schutzstatus. Wer ein Nest oder ein einzelnes Tier sicher bestimmt, spart sich häufig einen unnötigen Einsatz und vermeidet im schlimmsten Fall einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Die folgenden Merkmale lassen sich meist schon aus einigen Metern Entfernung oder auf einem scharfen Foto erkennen.
Die Europäische Hornisse
Mit bis zu 35 Millimetern Körperlänge bei der Königin ist die Hornisse das größte heimische Faltenwespentier und entsprechend eindrucksvoll. Ihre Färbung ist rotbraun am Kopf und Vorderkörper, der Hinterleib gelb mit brauner Zeichnung, nicht durchgängig schwarz-gelb gestreift wie bei der Wespe. Am auffälligsten ist für viele der Klang: ein tiefes, deutlich hörbares Brummen, das sich von jedem Wespen- oder Bienenflug unterscheidet. Nester bauen Hornissen bevorzugt in Hohlräumen wie Dachböden, Rollladenkästen oder alten Bäumen, aus hellbraunem, brüchigem Material, oft nach unten offen mit frei sichtbaren Waben.
Deutsche und Gemeine Wespe
Deutlich kleiner, zwölf bis sechzehn Millimeter, klassisch schwarz-gelb gestreift und ohne die rotbraune Kopfzeichnung der Hornisse. Diese beiden Arten sind es, die im Spätsommer am Kuchenteller oder Grillfleisch landen, weil ihre Völker dann besonders groß sind und zusätzlich zuckerhaltige Nahrung suchen. Andere heimische Faltenwespenarten, etwa Feldwespen, ignorieren den gedeckten Tisch fast vollständig und bilden ohnehin nur kleine Völker. Genau diese Aufdringlichkeit an Nahrung ist deshalb das zuverlässigste Merkmal, um Deutsche und Gemeine Wespe von allen anderen Arten zu unterscheiden.
Die Honigbiene
Honigbienen wirken pelziger und rundlicher als Wespen, ihre Farbe ist eher bräunlich-gedeckt statt kräftig gelb-schwarz, und sie haben keine so deutlich eingeschnürte Taille. Am Boden im Volk unauffällig, fallen sie vor allem als Schwarm auf: eine dichte, traubenförmige Ansammlung an einem Ast, einer Regenrinne oder einem Gartenmöbel, wenn sich ein Volk teilt und die alte Königin mit einem Teil der Arbeiterinnen eine neue Behausung sucht. So ein Schwarm sieht bedrohlich aus, ist aber ausgesprochen ruhig, weil die Tiere vor dem Abflug Honig als Reiseproviant aufgenommen haben.
Die Hummel
Hummeln sind dick, rund und auffällig pelzig, meist schwarz mit gelben oder orangeroten Bändern und einer hellen oder rötlichen Hinterleibsspitze je nach Art. Ihr Flug wirkt schwerfällig und laut brummend, aber sehr viel langsamer und weniger zielgerichtet als der einer Wespe. Nester finden sich in Vogelhäuschen, Rollladenkästen, Komposthaufen oder verlassenen Mäusegängen. Hummeln zählen zu den friedlichsten heimischen Insekten überhaupt: Sie stechen praktisch nur, wenn sie festgehalten oder das Nest massiv gestört wird.
Die Wildbienen
Diese Gruppe ist die unauffälligste und zugleich artenreichste. Wildbienen sind meist klein, oft nur wenige Millimeter bis gut einen Zentimeter groß, und leben überwiegend einzeln statt im Staat. Typisch ist ein Auftreten in größerer Zahl an sonnigen Mauerfugen oder Mörtelrissen, wo jedes Weibchen seine eigene kleine Brutzelle anlegt. Weil sie kein gemeinsames Nest verteidigen, sind sie so gut wie ungefährlich und verschwinden nach drei bis sechs Wochen von selbst wieder.
Was das Gesetz sagt
Die Rechtslage unterscheidet sich deutlich zwischen den Gruppen, und das ist keine Formalie, sondern bestimmt, was überhaupt erlaubt ist. Die Hornisse ist ebenso wie alle heimischen Wildbienenarten und alle Hummelarten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt: Tiere zu töten oder ihre Nester zu zerstören ist ohne Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Honigbiene fällt nicht unter diesen Schutz, sie ist als Nutztier eines Imkers über das Tierschutzrecht abgesichert und hat im rechtlichen Sinn immer einen Halter. Deutsche und Gemeine Wespe wiederum stehen unter dem allgemeinen Artenschutz nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden, ihr Nest darf nicht ohne vernünftigen Grund beseitigt werden, wobei eine konkrete Gefährdung, etwa direkt am Hauseingang oder bei einem Allergiker im Haushalt, als vernünftiger Grund zählt, der bloße Wunsch nach Ruhe auf der Terrasse dagegen nicht.
Was je nach Art zu tun ist
Bei der Hornisse steht die Prüfung vor der Maßnahme: Meist reicht der genannte Sicherheitsabstand, nur bei wirklich kritischer Lage kommt eine genehmigte Umsiedlung infrage. Bei Deutscher und Gemeiner Wespe wird zunächst geklärt, ob überhaupt ein vernünftiger Grund vorliegt, bevor über Umsiedlung oder Entfernung entschieden wird. Ein Honigbienenschwarm gehört in die Hände eines Imkers, den ein Fachbetrieb in der Regel kostenfrei vermitteln kann. Hummeln lässt man nach Möglichkeit bis zum natürlichen Ende der Saison in Ruhe, eine Umsiedlung ist nur bei wirklich unvermeidlicher Lage sinnvoll. Wildbienen in der Fassade erfordern in aller Regel gar nichts außer Geduld, allenfalls sollte eine geplante Fugensanierung auf den Spätsommer verschoben werden, wenn kein Flugbetrieb mehr herrscht.
Wenn Sie sich vor Ort nicht sicher sind, welche Art an Ihrem Haus sitzt, hilft oft schon ein Foto weiter. Ausführliche Informationen zur Hornisse und zur Umsiedlung eines Nests finden Sie unter Hornissen umsiedeln, zu Deutscher und Gemeiner Wespe unter Wespennest entfernen, und alles zu Honigbienenschwärmen, Hummelnestern und Wildbienen unter Bienen und Hummeln.
Häufige Fragen
Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen, wenn es mich stört?
Nein. Die Europäische Hornisse ist nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, das Nest zu zerstören ist ohne Ausnahmegenehmigung eine Ordnungswidrigkeit. Ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern zum Flugloch reicht in den meisten Fällen völlig aus.
Wir haben eine Bienentraube im Baum entdeckt, was tun wir?
Das ist vermutlich ein Honigbienenschwarm auf der Suche nach einer neuen Bleibe. Er ist kaum aggressiv, weil die Tiere sich vor dem Ausschwärmen mit Honig vollgesogen haben. Nicht besprühen oder abschütteln, sondern in Ruhe lassen und einen Imker verständigen.
Warum wird die Deutsche Wespe im Spätsommer so aufdringlich, andere Arten aber nicht?
Nur die Deutsche und die Gemeine Wespe bilden große Völker und suchen ab Ende Juli zusätzlich zu Insekten auch zuckerhaltige Nahrung für die Versorgung der Königinnen des nächsten Jahres. Andere heimische Faltenwespenarten füttern ihre Brut ausschließlich mit erbeuteten Insekten und interessieren sich nicht für den gedeckten Tisch.
Muss ich bei einer Hummel im Rollladenkasten etwas unternehmen?
In den meisten Fällen nicht. Hummeln sind sehr friedlich, stechen praktisch nie ohne unmittelbaren Kontakt, und das Volk stirbt spätestens im Spätsommer von selbst ab. Handlungsbedarf besteht nur, wenn der Kasten regelmäßig bewegt werden muss oder ein Allergiker im Haushalt lebt.